Welche Abzüge kann ich für den Arbeitsweg und die auswärtige Verpflegung geltend machen?

Wer zur Arbeit pendelt und sich auswärtig verpflegt, kann sowohl die Kosten für den Arbeitsweg als auch für die auswärtige Verpflegung geltend machen. Dabei gibt es unterschiedliche Abzugsmöglichkeiten – die effektiven Kosten für die zurückgelegten Kilometer mit dem PkW oder die Kosten für ÖV-Abonnements. Auch das Velo oder Töffli sind abzugsfähig. Für die Abzüge gibt es Pauschalen oder Höchstbeträge, die Sie geltend machen können.