Welche Abzüge sind bei Liegenschaften möglich?

Wenn Sie eine oder mehrere Liegenschaften besitzen, können Sie die Kosten für den Liegenschaftsunterhalt sowie die Liegenschaftsverwaltung durch Dritte von den Steuern abziehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Kosten für Maler, Handwerker, Gärtner oder externe Hauswartung
  • Instandsetzungskosten für den altersbedingten Ersatz von Heizungsanlagen oder Beton- und Mauerwerk sowie für Renovationen ohne Mehrwertssteigerung
  • Prämien für Haftpflicht und Sachversicherungen
  • Kosten für die Liegenschaftsverwaltung durch Dritte
  • Energieinvestitionen für Umweltschutz/Energieeinsparung, z. B. Bau von Solaranlagen, alternativen Heizsystemen oder die Isolierung der Fassade
  • Bei Stockwerkeigentum: Einzahlungen in den Erneuerungsfonds

Parallel zu diesen Abzügen sind der Eigenmietwert sowie die Mieteinnahmen aus Liegenschaften als Einkommen zu deklarieren.